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Voraussetzungen

Privatpersonen und Branchenfremden ist der Zutritt verboten!

Voraussetzungen und Regelungen zum Erwerb eines Einkaufsausweises für den Blumengroßmarkt Mannheim

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
bevor Sie sich entscheiden, bei uns einen Ausweis zu erwerben, der Sie zum Einkauf im Blumengroßmarkt Mannheim berechtigt, möchten wir Sie auf einige Regelungen aufmerksam machen.

Der Blumengroßmarkt Mannheim (BGM ) ist eine Genossenschaft, auf deren Gelände unsere Anbieter auf eigene Rechnung Schnittblumen, Topfpflanzen, Floristen- und Gartenbaubedarf - einfach alles, was der Blumenfachhandel wünscht - anbieten.

Damit auch Sie an diesem Komplettsortiment partizipieren können, müssen folgende Voraussetzungen von Ihrer Seite erfüllt sein:

  • Sie betreiben ein Gross- oder Einzelhandelsgeschäft und gehören einer der folgenden Branchen an: Gartenbau (sämtliche Spezialisierungen); Blumeneinzelhandel; Lebensmittel-Einzelhandel; Obst-, Gemüsehandel, Fach-Großhandel; (Gewerbeschein, Bestätigung Bauernverband oder ähnliches muss vorgelegt werden)
  • Sie sind Wiederverkäufer, bzw. gewerblicher Wiederverwender (Artikelbedarf in Ihrem Betrieb insgesamt mindestens 10.000 EURO Netto) der bei uns erworbenen Artikel (Umsatz im BGM mindestens 3.000 EURO Netto/Jahr)

Sofern beide Voraussetzungen auf Sie zutreffen, füllen Sie bitte unseren Ausweisantrag (steht als PDF - Datei zum Download zur Verfügung) aus, in dem Sie die Erfüllung der Voraussetzungen mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Das Antragsformular halten wir alternativ auch in unserem Marktbüro für Sie bereit.

Besuchen Sie uns mit dem Ausweisantrag und Ihrer Legitimation (z.B. Gewerbeschein) sowie ihrem Personalausweis Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 05.00 Uhr und 09.00 Uhr in unserem Marktbüro. Dort prüfen wir Ihre Angaben und machen bei Zustimmung zu Ihrem Antrag ein Foto vom Einkäufer/von der Einkäuferin. Passfotos akzeptieren wir nur in Ausnahmefällen.

Schutzgebühr

Die Stadt Mannheim schreibt uns vor, dass wir für Einkaufs-Ausweise eine Schutzgebühr erheben müssen, weil wir uns auf dem Großmarkt-Gelände der Stadt Mannheim befinden. Diese Schutzgebühr beträgt für einen Neuausweis 30 EURO inkl. MwSt. und wird bei Antragstellung fällig. Der Ausweis ist bis zum Ende des auf die Ausstellung folgenden Jahres gültig. (z.B. Ausstellung in 3.24 => gültig bis 31.12.2025). Der Ausweis wird nach Ablauf um jeweils zwei weitere Jahre verlängert. (Schutzgebühr für Verlängerung: 25 EURO inkl. MwSt. für bis zu 2 Jahre)

Der Ausweis ist nicht übertragbar und enthält deshalb ein Bild des Einkäufers/der Einkäuferin. Die Ausstellung eines 2. Ausweises ist möglich (Preis: 15 EURO inkl. MwSt.) Der Ausweis muss beim Betreten des Marktes sichtbar getragen werden, damit unsere Kontrolleure leichtere Arbeit haben und Missverständnisse vermieden werden.

Zum Schutz unserer Kunden bitten wir folgendes zu beachten:

Sofern Sie sich einen Ausweis ausstellen lassen und wir müssen zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Überprüfung feststellen, dass Ihre Angaben zu Ihrem Betrieb nicht korrekt waren (z.B. Eintrag eines "Blumenhandels" in den Gewerbeschein, obwohl ein anderes Gewerbe betrieben wird) entziehen wir Ihnen unverzüglich die Berechtigung zum Einkauf im Blumengroßmarkt. Die gezahlte Schutzgebühr für den Ausweis wird nicht zurück erstattet!

Wir behalten uns vor, bei Vorspiegelung falscher Tatsachen die zuständigen Ordnungsämter und Finanzbehörden entsprechend über den Vorgang zu informieren.

Wir bitten um Beachtung!
Ihr Blumengroßmarkt Mannheim


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Voraussetzungen und Regelungen zum Erwerb eines Einkaufsausweises für den Blumengroßmarkt Mannheim

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Antrag zur Ausstellung eines Einkaufsausweises

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Leitfaden für den Einkauf im Blumengroßmarkt Mannheim